Die BWB hat bei ihren Ermittlungen das WettbG und (soweit darauf verwiesen wird) das AVG anzuwenden. Bislang wurde dem Verfahrensrecht vor der BWB, deren Ermittlungen von großer wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Tragweite sind, wenig Beachtung geschenkt. Interessante Rechtsfragen betreffen etwa die Unterscheidung der Einzuvernehmenden in Beteiligte und Zeugen, die daran anschließenden unterschiedlichen Aussagepflichten nach dem WettbG und AVG sowie die unterschiedlichen Rechtsfolgen im Fall von Falschaussagen. Ein weiteres praktisch interessantes Thema ist, ob bei den Einvernahmen ein Rechtsbeistand anwesend sein darf: Im Fall des Beteiligten ist dies explizit im AVG vorgesehen, während dies für die Einvernahme des Zeugen nicht im AVG vorgesehen ist.