vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kunden- und Gebietsbeschränkungen in Vertriebsverträgen

AbhandlungenJohannes Peter GruberÖZK 2011, 132 Heft 4 v. 30.8.2011

Seit 1.6.2010 gilt eine neue Gruppenfreistellungsverordnung (GFVO) für vertikale Vereinbarungen (VV-GFVO 2010). Mitte 2013 entfällt die Sonderregelung1)1)Verordnung (EU) Nr. 461/2010 der Kommission vom 27. Mai 2010 über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen im Kraftfahrzeugsektor (kurz: Kfz-GFVO 2010), ABl 2010 L 129, 52; vgl im Einzelnen J.P. Gruber, Die neue Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor, RdW 2011, 13; davor: Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 der Kommission vom 31. Juli 2002 über die Anwendung von Art 81 Abs 3 des Vertrags auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im Kraftfahrzeugsektor (kurz: Kfz-GFVO 2002), ABl 2002 L 203, 30. für den Verkauf von neuen Kraftfahrzeugen, sodass dann auch in diesem Bereich die VV-GFVO 2010 gelten wird.2)2)Die neue Kfz-GFVO 2010 (FN 1) regelt nur mehr den Vertrieb von Ersatzteilen und die Durchführung von Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen. Im Folgenden fasse ich zusammen, inwieweit eine Marktaufteilung - in erster Linie geht es dabei um Gebietsbeschränkungen - bei vertikalen Vereinbarungen zulässig ist. Solche Beschränkungen sind weltweit gängige Praxis und kommen mehr oder weniger in jedem Vertriebsvertrag für Waren oder Dienstleistungen vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!