Die Krankenversicherungsträger sind Österreichs größter Nachfrager von Gesundheitsprodukten und -dienstleistungen. Gleichzeitig bieten sie ihren Versicherten ein beeindruckendes und - je nach Versicherungsträger - unterschiedlich großes Leistungsspektrum. Der rechtliche Rahmen der entsprechenden Beschaffungsvorgänge ist in den Sozialversicherungsgesetzen geregelt. Nach einem neuen Trend gründen die Krankenversicherungsträger Einkaufsgemeinschaften zur gemeinsamen Beschaffung von medizinischen Produkten und Leistungen. Diese Tendenz ist in kartellrechtlicher Hinsicht fragwürdig. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die rechtliche Beurteilung der Unternehmenseigenschaft der Krankenversicherungsträger von Interesse.