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Der Schutz von Anwaltskorrespondenz nach Akzo Nobel - ein Privileg externer Anwälte und ihrer Mandanten

AbhandlungenAndreas Zellhofer, Paul Reichert*)*)Dr. Andreas Zellhofer ist Rechtsanwalt und Partner der Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH. Mag. Paul Reichert ist dort Rechtsanwaltsanwärter.ÖZK 2011, 43 Heft 2 v. 15.4.2011

I. Einleitung

Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall AM & S besteht auf europäischer Ebene ein "Anwaltsprivileg" in jenem Sinn, dass der im Rahmen und im Interesse des Rechts des Mandanten auf Verteidigung mit unabhängigen Rechtsanwälten geführte Schriftverkehr vertraulich und vor Zugriff der Behörden geschützt ist.1)1)EuGH 18.5.1982, Rs 155/79, Slg 1982, 01575, Rz 19 ff - AM & S; siehe auch für das Verfahren vor den europäischen Gerichten Art 32 § 2 lit a der Verfahrensordnung des Gerichtshofs v 19.6.1991, ABl L 383/1992, 117 idF ABl L 92/2010, 12 und Art 38 § 2 lit a der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz v 2.5.1991, ABl L 136/1991, 1 idF ABl L 92/2010, 17. Anders als in den USA2)2)Siehe US Supreme Court 13.1.1981, 449 U.S. 383. - Upjohn Co. v United States. ist nur die Korrespondenz mit unabhängigen Rechtsanwälten, nicht aber unternehmensinterne Anwaltskorrespondenz mit angestellten Rechtsanwälten ("Syndikusanwälten") umfasst.3)3)EuGH AM & S, Rz 21. In der Rechtssache Akzo Nobel4)4)EuGH 14.9.2010, C-550/07 P , noch nicht in Slg veröffentlicht - Akzo Nobel. hat der Europäische Gerichtshof nun den Stimmen, die eine Ausdehnung des Anwaltsprivilegs auf Syndikusanwälte eingefordert hatten,5)5)So Burrichter in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht EG4, Band II, Vor Art 17-22 VO 1/2003, Rz 49 mwN; ebenso Murphy, CFI Signals Possible Extension of Professional Privilege to In-House Lawyers, ECLR 2004, 447. eine Absage erteilt.

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