I. Einleitung
Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall AM & S besteht auf europäischer Ebene ein "Anwaltsprivileg" in jenem Sinn, dass der im Rahmen und im Interesse des Rechts des Mandanten auf Verteidigung mit unabhängigen Rechtsanwälten geführte Schriftverkehr vertraulich und vor Zugriff der Behörden geschützt ist.1) Anders als in den USA2) ist nur die Korrespondenz mit unabhängigen Rechtsanwälten, nicht aber unternehmensinterne Anwaltskorrespondenz mit angestellten Rechtsanwälten ("Syndikusanwälten") umfasst.3) In der Rechtssache Akzo Nobel4) hat der Europäische Gerichtshof nun den Stimmen, die eine Ausdehnung des Anwaltsprivilegs auf Syndikusanwälte eingefordert hatten,5) eine Absage erteilt.