Dargestellt anhand der Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission zu Art 102 AEUV. Die Europäische Kommission (EK) hat seit der Liberalisierung der Energiemärkte das Wettbewerbsrecht in der Elektrizitätswirtschaft parallel und komplementär zum Regulierungsrecht angewandt. Die in diesem Sektor entstandene Entscheidungspraxis zu Art 102 AEUV bedarf - unter Berücksichtigung ihres Verhältnisses zum Regulierungsrecht - einer eingehenden Darstellung.