Wegen Verletzung tragender Grundsätze der Gesetzmäßigkeit hebt der EuGH das Urteil des EuG vom 8. Juli 20081) teilweise auf und stellt bei der Prüfung des Bestehens einer wirtschaftlichen Einheit anstelle der formalen Rechtsstruktur auf die tatsächliche Arbeitsweise und wirkliche Organisation der Unternehmensgruppe ab.
EuGH 1.7.2010, Rs C-407/08 P - Knauf Gips KG/Kommission