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EuG: Haftung der Gemeinschaft bei irrtümlicher Herausgabe interner Preislisten an Wettbewerber?

EntscheidungenEduard Paulus2)2)Mitarbeiter der BWB. Die in der vorliegenden Rezension geäußerten Ansichten geben ausschließlich die Privatmeinung des Autors wieder und müssen sich nicht notwendigerweise mit jenen der Bundeswettbewerbsbehörde decken.ÖZK 2010, 149 Heft 4 v. 30.8.2010

Die Kommission deckte im Wege von Nachprüfungen bei Kurzwarenherstellern ua drei Kartelle, an denen 16 Garn-Hersteller beteiligt waren, auf und verhängte Geldbußen von insgesamt rund 43,5 Mio Euro. Soweit ersichtlich wandten sich sechs der Kartellanten an den EuG.

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