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Die neue Kfz-GVO 461/2010

AbhandlungenStephan Simon1)1)Stellvertretender Referatsleiter, Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission. Die hier vertretenen Ansichten geben die Meinung des Autors wieder und nicht notwendigerweise die der Kommission.ÖZK 2010, 83 Heft 3 v. 15.6.2010

Am 27. Mai 2010 verabschiedete die Europäische Kommission eine neue Gruppenfreistellungsverordnung für die Kraftfahrzeugbranche (Kfz-GVO)2)2)Verordnung (EU) Nr 461/2010 der Kommission vom 27. Mai 2010 über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen im Kraftfahrzeugsektor, ABl L 129 vom 28. Mai 2010, S 52-57., die vierte seit 1985. Das neue Regelwerk bedeutet keinen Paradigmenwechsel.3)3)Köhnen, Sven: Paradigmenwechsel - Die geplanten Änderungen der EU-Kommission für den Kfz-Vertrieb ab 2010. In : Betriebsberater 14/2010, 29.3.2010, S 781-785. Nach wie vor ist der Maßstab für das Verwaltungshandeln der Generaldirektion Wettbewerb und der Kommission der funktionsfähige Wettbewerb zum Nutzen des Verbrauchers. Daher sitzt auch weiterhin der Konsument auf dem Fahrersitz4)4)"Who will be in the driver's seat?" Rede 00/177des vormaligen Wettbewerbskommissars Mario Monti, gehalten am 11. Mai 2000 auf der Forum Europe Konferenz in Brüssel.. Er wurde nicht aus dem Sitz geworfen und durch den Hersteller ersetzt, wie das von den Interessenvertretern der Händler suggeriert wurde.5)5)Genzow, Christian: Änderung für den Handel ruinös. In: Das Autohaus 11/2010, S 6.

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