Am 27. Mai 2010 verabschiedete die Europäische Kommission eine neue Gruppenfreistellungsverordnung für die Kraftfahrzeugbranche (Kfz-GVO)2), die vierte seit 1985. Das neue Regelwerk bedeutet keinen Paradigmenwechsel.3) Nach wie vor ist der Maßstab für das Verwaltungshandeln der Generaldirektion Wettbewerb und der Kommission der funktionsfähige Wettbewerb zum Nutzen des Verbrauchers. Daher sitzt auch weiterhin der Konsument auf dem Fahrersitz4). Er wurde nicht aus dem Sitz geworfen und durch den Hersteller ersetzt, wie das von den Interessenvertretern der Händler suggeriert wurde.5)