Mit Beschluss vom 25.3.2008 bestätigte das KOG die von der BWB beantragte und vom OLG Wien als KG verhängte Geldbuße in Höhe von EUR 1,9 Millionen gegen eine auf dem inländischen Markt für den Vertrieb von Industriechemikalien tätige Unternehmensgruppe2). Nach dem Aufzugskartell-Verfahren3) bildet der Industriechemikalien-Fall die zweite wesentliche Geldbußenentscheidung des KOG, die auf einen Kronzeugenantrag zurückgeht.