Das materielle österreichische Wettbewerbsrecht ("Kartellrecht") stimmt im Wesentlichen mit dem europäischen Wettbewerbsrecht überein. Auf die abweichenden, österreichischen Regelungen für Empfehlungen1) und für den Verkauf unter dem Einstandspreis2) bin ich bereits in zwei früheren Artikeln eingegangen.3) Daneben ist aber auch das Verhältnis der Ausnahmen4) vom Kartellverbot5) zum europäischen Recht nicht ganz klar: Ausnahmen gibt es für Bagatellkartelle,6) Buchpreise,7) Genossenschaften,8) Kreditinstitute9) und bestimmte landwirtschaftliche Absprachen.10) Im Folgenden soll die europäische Regelung für die Landwirtschaft dargestellt und anschließend mit der österreichischen Rechtslage11) verglichen werden.