In OZK 2009, 3, schlägt Brugger vor, die Gruppenfreistellungsverordnungen der Europäischen Union ausdrücklich ins österreichische Wettbewerbsrecht ("Kartellrecht") zu übernehmen. Gleichzeitig solle man auf die Möglichkeit eines Entzugs der Freistellung im Einzelfall verzichten. Ein Vorschlag, der sicher zu weit geht. Im Einzelnen: