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KG: Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung aus wirtschaftlich unvertretbaren Gründen abgewiesen

EntscheidungenUrsula Pirko*)*)Der Beitrag gibt die persönlichen Auffassungen der Autorin wieder, die sich nicht notwendigerweise mit jenen der Bundeswettbewerbsbehörde decken müssen.ÖZK 2009, 68 Heft 2 v. 1.4.2009

Auch im Anwendungsbereich des § 48 KartG darf unter Zugrundelegung der geschilderten Wertungen eine einstweilige Verfügung ausnahmsweise der endgültigen Entscheidung vorgreifen. In diesem Fall darf aber keine Sachlage geschaffen werden, die im Fall eines der einstweiligen Verfügung nicht rechtfertigenden Urteils nicht rückgängig gemacht werden kann.

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