Mit Beschluss vom 24.10.2008 verhängte das KG auf Antrag der BWB eine (nicht rechtskräftige) Geldbuße von EUR 1,9 Mio gegen eine auf einem inländischen Markt für den Vertrieb von Industriechemikalien tätige Unternehmensgruppe. Nach der mittlerweile rechtskräftigen Entscheidung zum Aufzugskartell bildet dieser Fall die zweite Geldbußenentscheidung des KG, die auf der Anwendung des Kronzeugenprogramms beruht.