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Gleichbehandlungszwang für Alle? Weg mit dem Nahversorgungsgesetz!

AbhandlungenAxel Reidlinger, Peter Nageler*)*)am Verfahren beteiligt.ÖZK 2009, 47 Heft 2 v. 1.4.2009

Das Nahversorgungsgesetz1)1)Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen, BGBl Nr 392/1977, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr 62/2005. ("NVG"2)2)Die Abkürzung des Gesetzes ist uneinheitlich - so wird teilweise mit NVG das Notarversicherungsgesetz abgekürzt, das Nahversorgungsgesetz hingegen mit NahversG (etwa im Rechtsinformationssystem des Bundes - RIS).) hat im Sommer 2008 mit der Entscheidung "Bayerisches Sägerundholz" erstmals seit langem wieder ein - in Expertenkreisen umstrittenes3)3)Vgl etwa Palmstorfer, Totgesagte leben länger: Bayerisches Sägerundholz und die österreichische Nahversorgung, wbl 2009, 16. - Lebenszeichen von sich gegeben. Der Oberste Gerichtshof als Kartellobergericht ("das KOG") stellte in einem Beschluss im Provisorialverfahren4)4)OGH 16.7.2008, 16 Ok 3/08 - Bayerisches Sägerundholz. - anders als zuvor das Kartellgericht in erster Instanz - die Anwendbarkeit des NVG auf einen Auslandssachverhalt in einem Wirtschaftszweig fest, der für die Nahversorgung keinerlei Bedeutung hat.

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