Das Nahversorgungsgesetz1) ("NVG"2)) hat im Sommer 2008 mit der Entscheidung "Bayerisches Sägerundholz" erstmals seit langem wieder ein - in Expertenkreisen umstrittenes3) - Lebenszeichen von sich gegeben. Der Oberste Gerichtshof als Kartellobergericht ("das KOG") stellte in einem Beschluss im Provisorialverfahren4) - anders als zuvor das Kartellgericht in erster Instanz - die Anwendbarkeit des NVG auf einen Auslandssachverhalt in einem Wirtschaftszweig fest, der für die Nahversorgung keinerlei Bedeutung hat.