Es gibt nur mehr wenige vereinzelte Regelungen, mit denen das materielle österreichische Wettbewerbsrecht ("Kartellrecht") vom europäischen Wettbewerbsrecht abweicht. Eine davon ist die ausdrückliche Regelung von Preisempfehlungen:1) Preisempfehlungen, "durch die eine Beschränkung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt wird", sind nach österreichischem Recht2) "einem Kartell […] gleichzuhalten" und daher grundsätzlich verboten. Sie sind allerdings erlaubt, wenn der Empfehlende ausdrücklich auf ihre Unverbindlichkeit hinweist.3) Dann ist - zumindest auf den ersten Blick - nicht mehr zu prüfen, ob die Empfehlung wahrscheinlich oder tatsächlich Einfluss auf den Wettbewerb hat.4)