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Unionsrechtskonforme Rückforderung mangels Richtlinienumsetzung rechtsgrundlos entrichteter Steuer

Erkenntnisse des EuGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner, BundesfinanzgerichtÖStZB 2026/20ÖStZB 2026, 60 Heft 3 v. 17.2.2026

Verbrauchsteuer

AEUV: Art 288 Abs 3

Der EuGH stellt klar, dass Art 288 Abs 3 AEUV ein nationales Gericht daran hindert, in Streitigkeiten zwischen Privatpersonen eine nationale Steuerregelung unangewendet zu lassen, die gegen eine klare, genaue und unbedingte Bestimmung einer nicht oder mangelhaft umgesetzten EU-Richtlinie verstößt - es sei denn, das nationale Recht erlaubt dies ausdrücklich oder die betroffene Partei ist eine staatlich beherrschte Einrichtung. Richtlinien entfalten grds keine horizontale Wirkung, also keine unmittelbare Wirkung zwischen Privaten.

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