Verbrauchsteuer
AEUV: Art 110
Der EuGH hat entschieden, dass Malta gegen Art 110 AEUV verstoßen hat, indem eingeführte Gebrauchtfahrzeuge, die vor dem 1. 1. 2009 in anderen EU-Mitgliedstaaten zugelassen wurden, in Malta mit einer höheren jährlichen Verkehrsabgabe (JVA) belastet werden als gleichartige Fahrzeuge, die vor diesem Datum in Malta zugelassen wurden. Diese Regelung diskriminiert eingeführte Fahrzeuge und begünstigt den inländischen Gebrauchtwagenmarkt. Der Versuch Maltas, die Regelung durch Umwelt- oder Sozialargumente zu rechtfertigen, wurde vom Gericht zurückgewiesen, da keine ausreichenden Nachweise für die Eignung dieser Maßnahmen erbracht wurden. Damit hat der EuGH die von der Kommission erhobene Vertragsverletzungsklage für begründet erklärt.

