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BFG: Keine Änderung der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer bei Verfall eines Prepaid-Guthabens

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Dr. Annika StreicherÖStZB 2025/202ÖStZB 2025, 688 Heft 24 v. 23.12.2025

UStG 1994: §§ 4, 16

Zum umsatzsteuerlichen Entgelt zählt alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten. Eine Änderung der Bemessungsgrundlage ist erst dann vorzunehmen, wenn der Leistungsempfänger seinen Rückzahlungsanspruch tatsächlich geltend macht.

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