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BFG: Für eine alleinstehende Frau stellen Kosten einer In-vitro-Fertilisation keine außergewöhnliche Belastung dar

Erkenntnisse des BFGBearbeiter: Mag. Michael GleissÖStZB 2025/168ÖStZB 2025, 592 Heft 21 v. 10.11.2025

EStG 1988: § 34

FMedG: §§ 2, 3 und 8

Alleinstehenden Frauen ist die In-vitro-Fertilisation in Österreich nach dem FMedG verwehrt. Wird eine derartige Behandlung im Ausland durchgeführt, sind die dafür aufgewendeten Kosten daher nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Die Rechtslage nach dem FMedG soll das Kindeswohl schützen, weshalb auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken zu erkennen sind.

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