vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine enge Auslegung der Beitragsbefreiung für Stahlwerksschlacken als Baustoff iSd ALSAG

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Lucie HämmerleÖStZB 2025/165ÖStZB 2025, 581 Heft 20 v. 21.10.2025

ALSAG 1989 (idF BGBl I 2011/015, BGBl I 2013/097 und BGBl I 2017/058): § 3 Abs 1a Z 11

ALSAG 1989: § 3 Abs 1a Z 11 lit a

Mit der Ausnahmebestimmung des § 3 Abs 1a Z 11 ALSAG sind nach Auslegung des VwGH auch jene Schlacken gemeint, die im Laufe des Linz-Donawitz-Verfahrens (LD-Verfahren) anfallen, und nicht nur jene, die erst am Ende dieses Verfahrens verbleiben. Weiters schränkt § 3 Abs 1a Z 11 lit a ALSAG (insoweit eindeutig) den Ingenieurbau nicht auf bergbau- und hüttenspezifische Anwendungen ein (arg: "insbesondere"). Auch kann nicht abgeleitet werden, dass dieser Ausnahmetatbestand nur bei Verwendung außerhalb einer Deponie vorliegen könnte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte