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Geänderte Schlussfolgerungen iZm Ermittlung der Berechnungsfläche für Kanaleinmündungsabgabe -kein Wiederaufnahmegrund

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Lucie HämmerleÖStZB 2025/151ÖStZB 2025, 546 Heft 19 v. 9.10.2025

BAO: § 177, § 303 Abs 1 lit b

NÖ KanalG 1977: § 1a Z 1, § 1a Z 1 (idF LGBl 8230-2), § 1a Z 6, §§ 3, 5

Während neue Befundergebnisse einen Wiederaufnahmegrund darstellen können, trifft dies nicht auf geänderte Schlussfolgerungen aus bisherigen Befunden zu.

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