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BFG: Teilwertabschreibung einer Beteiligung

Erkenntnisse des BFGBenedikt Kobzina, MSc (WU)ÖStZB 2025/143ÖStZB 2025, 527 Heft 19 v. 9.10.2025

EStG 1998: § 6 Z 2 lit a

KStG 1988: § 12 Abs 3

Wer eine Teilwertabschreibung gem § 6 Z 2 lit a EStG 1988 vornehmen möchte, hat die Entwertung der Anteile nachzuweisen. Überdies hat der Abgabenpflichtige glaubhaft zu machen, warum die Abwertung genau in diesem Veranlagungsjahr stattfand. Wird die Teilwertabschreibung nicht nach wissenschaftlich anerkannten Methoden glaubhaft gemacht, so hat diese zu unterbleiben.

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