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Unionsrechtswidrigkeit einer nationalen Mehrwertsteuerermäßigung für Erdbebenopfer in den Abruzzen

Erkenntnisse des EuGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner, BundesfinanzgerichtÖStZB 2025/129ÖStZB 2025, 474 Heft 17 v. 5.9.2025

Mehrwertsteuer

RL 2006/112/EG (MWStSystRL): Art 2, Art 206 und Art 273

Strittig war, ob die Art 2, 206 und 273 MWStSystRL in Verbindung mit dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität einer nationalen Regelung entgegenstehen, die eine Ermäßigung der MWST um 60 % für StPfl vorsieht, die vom Erdbeben in den Abruzzen betroffen waren. Der EuGH entschied, dass dies der Fall ist. Die MWStSystRL verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die vollständige Erhebung der geschuldeten MWSt sicherzustellen. Eine nationale Regelung, die eine pauschale Steuerermäßigung gewährt, widerspricht dieser Verpflichtung. Darüber hinaus verletzt eine solche Regelung den Grundsatz der steuerlichen Neutralität, da sie zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von StPfl führt, die gleichartige Umsätze tätigen. Der EuGH stellte klar, dass auch eine teilweise Ermäßigung - wie hier eine 60%ige Reduktion - dieselben wettbewerbsverzerrenden Wirkungen haben kann wie eine höhere Ermäßigung, wie sie in einem früheren Fall (Nuova Invincibile) bereits für unionsrechtswidrig erklärt wurde.

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