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Grunderwerbsteuer - keine Begünstigung des Sohnes der geschiedenen Ehegattin

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2024/125ÖStZB 2024, 452 Heft 15 und 16 v. 5.8.2024

GGG: § 26a Abs 1 Z 1

GrEStG: § 4

Die Begriffe " Stief-, Wahl- und Pflegekind " in § 26a GGG sind dahingehend auszulegen, dass zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld das aufrechte familiäre Verhältnis iSd § 26a Abs 1 Z 1 GGG vorliegen muss.

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