BAO: § 98 Abs 2
FOnV 2006: § 5b Abs 2
Ist ein Mängelbehebungsauftrag in die FinanzOnline DataBox zugestellt worden, so ist die Zustellung wirksam, auch wenn über die Zustellung keine gesonderte Verständigung über E-Mail erfolgt ist, da die Steuerpflichtige zwar eine E-Mailadresse bekannt gegeben hat, eine derartige Verständigung jedoch von ihr in FinanzOnline nicht aktiviert worden ist. Die Nichtangabe einer E-Mailadresse bzw die nicht erteilte Zustimmung zur Verständigung über die Zustellung per E-Mail hindert nämlich nach § 5b Abs 2 FOnV 2006 nicht die Wirksamkeit der Zustellung.