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Aufforderung zur Empfängerbenennung iZm Reinigungsleistungen

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/49ÖStZB 2023, 152 Heft 6 v. 30.3.2023

BAO: § 162

Einer Aufforderung zur Empfängerbenennung nach § 162 Abs 1 BAO ist dann nicht entsprochen, wenn ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften die Feststellung getroffen wird, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge sind.

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