vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter - kein Dienstgeberbeitrag

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/46ÖStZB 2023, 146 Heft 6 v. 30.3.2023

EStG 1988: § 25 Abs 1 Z 1 lit a und lit b, § 47 Abs 2

FLAG: § 41

Ist bei nicht wesentlich beteiligten Gesellschaftern, die nicht als Geschäftsführer tätig sind, das Tatbestandsmerkmal in § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG, den Weisungen eines anderen aufgrund gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmung nicht folgen zu müssen, nicht erfüllt, so sind die an die Gesellschafter bezahlten Honorare nicht in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag einzubeziehen und es ist auch kein Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag festzusetzen, wenn zudem die Weisungsgebundenheit der nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter auch in Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung der Anstellungsverträge und die tatsächlich gelebte Praxis zu verneinen ist und daher keine Dienstverhältnisse gem § 47 Abs 2 EStG 1988 vorliegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte