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Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung einer Körperschaft öffentlichen Rechts - Kapitalertragsteuerbefreiung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/38ÖStZB 2023, 121 Heft 5 v. 13.3.2023

KStG 1988: § 1 Abs 3 Z 2, § 21 Abs 2 Z 3 vierter Teilstrich

EStG 1988: § 94 Z 6 lit c

Gem § 21 Abs 2 Z 3 vierter Teilstrich KStG 1988 besteht für Kapitalerträge, die "einer Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts [...] nachweislich zuzurechnen sind" eine Befreiung von der beschränkten Steuerpflicht.

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