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Hälftesteuersatz bei Betriebsaufgabe nur bei längerfristiger Einstellung der Erwerbstätigkeit

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/33ÖStZB 2023, 111 Heft 5 v. 13.3.2023

EStG 1988: § 37 Abs 5 Z 3

Eine Einstellung der Erwerbstätigkeit iSd § 37 Abs 5 Z 3 EStG 1988 liegt nur dann vor, wenn diese auf eine gewisse (längerfristige) Dauer über das Veranlagungsjahr hinaus ausgerichtet ist. Zudem darf eine Wiederaufnahme der Tätigkeit nicht von vornherein geplant sein.

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