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Verspäteter Antrag auf NoVA-Vergütung bei niemals zugelassenem Fahrzeug

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/295ÖStZB 2023, 721 Heft 24 v. 15.12.2023

NoVAG 1991: § 12a idF BGBl I 2012/112

§ 12a NoVAG 1991 sieht für Fälle, in denen ein zuvor mit NoVA belastetes Fahrzeug ins Ausland geliefert oder verbracht wird, einen Vergütungsanspruch hinsichtlich der im Restwert des Fahrzeugs enthaltenen NoVA-Komponente vor. Dieser Antrag kann binnen fünf Jahren ab der Verwirklichung des Vergütungstatbestandes gestellt werden.

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