VwGG: § 34 Abs 2
Erhebt der Revisionswerber mit selbst verfasstem Schriftsatz eine außerordentliche Revision und wird ihm ein Mängelbehebungsauftrag erteilt, nach dem die Revision binnen einer zweiwöchigen Frist durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt abzufassen und einzubringen sei, so ist das Verfahren einzustellen, wenn dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachgekommen wird.

