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Zulässigkeit einer Revision wegen Begründungsmangel

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/276ÖStZB 2023, 693 Heft 23 v. 1.12.2023

BAO: § 167 Abs 2, § 280 Abs 1 lit e

B-VG: Art 133 Abs 4

Die Begründung des Erkenntnisses eines Verwaltungsgerichts muss erkennen lassen, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde gelegt wurde, aus welchen Erwägungen das Gericht zur Ansicht gelangt ist, dass gerade dieser Sachverhalt vorliegt und aus welchen Gründen es die Subsumtion des Sachverhaltes unter einen bestimmten Tatbestand für zutreffend erachtet.

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