UStG: § 21 Abs 3 und Abs 4
BAO: § 253
Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide scheiden mit der Erlassung der diese Zeiträume umfassenden Umsatzsteuerjahresbescheide aus dem Rechtsbestand aus; danach können sie nicht mehr gesondert bekämpft werden. Wurden die Umsatzsteuerbescheide bereits erlassen, so gilt die (bereits gegen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide erhobene) Beschwerde auch als gegen die späteren Bescheide gerichtet.

