EStG 1988: § 33 Abs 3a und Abs 4 Z 3
BAO: § 269 Abs 1, § 278 Abs 1
Für einen Monat, für den kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, steht dem Unterhaltsverpflichteten kein Familienbonus Plus zu. Ein Unterhaltsabsetzbetrag steht dabei nur zu, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird.

