BAO: § 9, § 80 ff
Gingen dem Haftungsbescheid Abgabenbescheide voran, so ist im Haftungsverfahren von der Richtigkeit dieser Abgabenfestsetzung auszugehen und diese der Verschuldensprüfung zugrunde zu legen. Das BFG darf daher im Haftungsverfahren die Rechtmäßigkeit der vom Finanzamt mit Bescheiden festgesetzten Umsatzsteuer nicht in Frage stellen.

