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24-Stunden-Betreuung für pflegebedürftige Personen - Leistungszurechnung an Vermittlungsagentur

Erkenntnisse des VwGHBearbeiter/Bearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/222ÖStZB 2023, 557 Heft 19 v. 20.10.2023

UStG: § 1 Abs 1 Z 1, § 4 Abs 1 und Abs 3

Ein durchlaufender Posten kann nicht angenommen werden, wenn der Unternehmer selbst in einen Leistungsaustausch eingeschaltet ist.

Betreibt eine GmbH eine Agentur im Bereich der häuslichen 24-Stunden-Personenbetreuung für pflegebedürftige Personen, die jeweils schriftliche Vermittlungsverträge mit den betreuten Personen (bzw deren Angehörigen) sowie schriftliche Organisationsverträge mit den Pflegekräften abschließt, und verbleiben in jedem einzelnen Fall Betreuungsentgelte in der Vermögenssphäre der Agentur und übernimmt die Agentur sogar gegenüber den Pflegekräften das Risiko des Zahlungsausfalls durch Garantiezusage des Entgelts, so indiziert dies jeweils eine umsatzsteuerliche Behandlung der (von den Pflegekräften erbrachten) Personenbetreuungsleistungen als Eigengeschäfte. In einer solchen

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