UStG: § 12 Abs 2 Z 2 lit a
KStG 1988: § 8 Abs 2
Ein Verkaufserlös ist nicht in die Renditemiete einzuberechnen. Mit der Renditeerwartung eines marktüblich agierenden Immobilieninvestors ist nämlich jene Rendite gemeint, die üblicherweise aus dem eingesetzten Kapital durch Vermietung erzielt wird. Ein allfälliger späterer Veräußerungsgewinn - auch wenn er in der Folge tatsächlich eingetreten ist - ist in diese Renditeberechnung nicht miteinzubeziehen.

