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Feuerwehrmann im Wechseldienst - kein erhöhter Freibetrag für Nachtarbeitszuschlag

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2023/202ÖStZB 2023, 502 Heft 17 v. 5.9.2023

EStG 1988: § 68 Abs 6 zweiter Satz

Die in § 68 Abs 6 zweiter Satz EStG 1988 vorgesehene Erhöhung des Freibetrages auf € 540,- hat zur Voraussetzung, dass die " Normalarbeitszeit " des Arbeitnehmers im Lohnzahlungszeitraum überwiegend in der Nacht (Zeit zwischen 19 Uhr und 7 Uhr) liegt.

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