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Keine wirtschaftliche Tätigkeit bei Grundstücksveräußerungen nach Abwicklung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens, das bloß der Beitreibung einer Forderung dient

Erkenntnisse des EuGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2022/96ÖStZB 2022, 253 Heft 9 v. 3.5.2022

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