EStG 1988: § 108c Abs 3 und Abs 4 idF BGBl I 2015/118
Bei einer Selbstbemessungsabgabe - wie hier der Forschungsprämie - bewirkt bereits die Einreichung der Erklärung (Bekanntgabe der Selbstberechnung) die Festsetzung der Abgabe. Dies gilt auch bei einer verspätete Geltendmachung der Forschungsprämie.