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Haftung der Parteienvertreter für die Richtigkeit der ImmoESt

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2022/50ÖStZB 2022, 137 Heft 6 v. 30.3.2022

EStG 1988: § 30c Abs 3 idF BGBl I 2012/22

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