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Investitionszuwachsprämie für Nutzfahrzeughändler

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2022/24ÖStZB 2022, 73 Heft 4 v. 2.3.2022

EStG 1988: § 108e

§ 108e Abs 1 EStG 1988 normiert als Voraussetzung für die Investitionszuwachsprämie ua, dass die Anschaffungs- bzw Herstellungskosten der prämienbegünstigten Wirtschaftsgüter im Wege der AfA abgesetzt werden. Daraus ergibt sich, dass Wirtschaftsgüter nur dann Anspruch auf Investitionszuwachsprämie iSd § 108e EStG 1988 vermitteln können, wenn sie dazu gewidmet sind, langfristig dem Betrieb als Anlagevermögen zu dienen.

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