KStG 1988: § 8 Abs 2
UStG 1994: § 12 Abs 2 Z 2 lit a
In Fällen der Vermietung von Luxusimmobilien, die auf die persönlichen Bedürfnisse des Gesellschafters zugeschnitten sind und grundsätzlich die Voraussetzungen für eine "Ausschüttung an der Wurzel" erfüllen würden, liegt kein steuerneutrales Vermögen vor, welches zu einem Vorsteuerausschluss führt, wenn eine tatsächliche Miete in (nahezu) der Höhe der Renditemiete bezahlt wird. Deshalb sind Feststellungen zur im konkreten Fall anzuwendenden Renditemiete zu treffen, um das Erkenntnis nicht mit einer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften zu belasten.