EStG 1988: § 30 Abs 3, § 30b Abs 1
Unterbleibt die Errichtung eines zunächst geplanten Gebäudes gänzlich, so sind die - somit vergeblichen - Pla-
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EStG 1988: § 30 Abs 3, § 30b Abs 1
Unterbleibt die Errichtung eines zunächst geplanten Gebäudes gänzlich, so sind die - somit vergeblichen - Pla-
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