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Tageweise Vermietung einer Wohnung an Touristen über Onlineplattformen / Wiederaufnahme des Verfahrens bei (dem Betriebsveranlagungsteam) nicht bekannten Tatsachen

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2022/12ÖStZB 2022, 48 Heft 3 v. 15.2.2022

EStG 1988: § 23, § 28

BAO: § 303 Abs 1 lit b

Wird eine einzige Wohnung (mit zwei bis vier Betten) tageweise an Touristen und sonstige kurzfristige Mieter ohne Frühstück und ohne tägliche Zimmerreinigung vermietet und über Onlineplattformen angeboten, so liegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor.

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