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Empfängerbenennungsansuchen - Pflicht zum Eingehen auf Parteivorbringen

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2022/258ÖStZB 2022, 705 Heft 24 v. 15.12.2022

BAO: § 162

Das BFG hat die Pflicht, auf das Parteivorbringen, soweit es für die Feststellung des Sachverhalts von Bedeutung sein kann, einzugehen. Das BFG darf sich über erhebliche Behauptungen und Beweisanträge nicht ohne Ermittlungen und ohne Begründung hinwegsetzen.

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