EStG 1988: § 14 Abs 6, Abs 7, Abs 8 und Abs 11
UmgrStG: Art III, § 18 Abs 1 Z 4
Bringt eine Stadtgemeinde mehrere Betriebe gewerblicher Art nach Art III UmgrStG in eine Aktiengesellschaft ein und weist die Bilanz der übernehmenden Körperschaft auf der Passivseite Rückstellungen für Kostenersätze für Pensionen aus, so ist eine ausreichende Wertpapierdeckung für die Pensionsrückstellung erforderlich. Der Ausweis einer Rückstellung iSd § 14 Abs 6 oder Abs 8 EStG 1988 in der Bilanz verpflichtet nämlich jedenfalls zur Wertpapierdeckung. Die Ausnahmeregelung vom Wertpapierdeckungserfordernis für Betriebe gewerblicher Art (§ 14 Abs 11 EStG 1988) kann bei der übernehmenden Körperschaft nicht zur Anwendung kommen.