UStG: § 3a Abs 6 idF BGBl I 2009/52
MwSt-RL 2006/112/EG : Art 44
Das BFG hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Mehrwertsteuerrichtlinie so auszulegen ist, dass die nationalen Behörden und Gerichte den Ort einer Dienstleistung, der formal nach dem geschriebenen Recht in dem anderen Mitgliedstaat, in welchem sich der Sitz des Leistungsempfängers befindet, liegt, dennoch als im Inland liegend anzusehen haben, wenn der leistungserbringende inländische Steuerpflichtige hätte wissen müssen, dass er sich durch die erbrachte Dienstleistung an einer im Rahmen einer Leistungskette begangenen Mehrwertsteuerhinterziehung beteiligt.