Roaming von Drittstaatsangehörigen in Mobilfunknetzen in der EU ermöglicht es den Mitgliedstaaten, den Ort der Telekommunikationsdienstleistungen in ihr Gebiet zu verlagern
Erkenntnisse des EuGHBearbeiterin: Mag. Andrea Ebner BundesfinanzgerichtÖStZB 2022/228ÖStZB 2022, 608 Heft 21 v. 20.11.2022